Die Geschichte des Mainzer Steinbruchs
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17.11.2014 - Beschlussvorlage 70 / 70 29 31 / 1
Antrag auf Planfeststellung nach §35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzt - Deponie DK I & DK II
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20.11.2015
Antworten auf unseren Fragenkatalog erhalten, per Mail von Referenten Herr Nehrbaß
Die BI hat 12 Tage Zeit,
die Fragen aufzubereiten um sie den Stadtratsmitgliedern für ihre Entscheidungsfindung der Stadtratssitzung am 02.12.2015 zu Verfügung zu stellen.
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27.11.2015 - Übergabe von fast 5.000 Unterschriften
4.894 Unterschriften gegen das geplante Deponie-Projekt, wurden der Umweltdezernentin Katrin Eder übergeben.
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02.12.2015 - Stadtratssitzung und Abstimmung
In der Stadtratssitzung wurde über den Antrag zur Verfüllung und Rekultivierung des ehemaligen Steinbruchs Laubenheim hier: "Antrag auf Planfeststellung nach §35 Abs. 2
Kreislaufwirtschaftsgesetzt" abgestimmt.
Beschlussvorlage 70 / 70 29 31 / 1 mit 47 : 8 : 0 Stimmen angenommen.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Stadtrat beschließt den Antrag auf Planfeststellung für eine im
Steinbruch Laubenheim geplante Deponie der Deponieklassen DK I und DK II bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd einzureichen und das Vorhaben vorbehaltlich der Genehmigung durch die
Behörde umzusetzen.
Dabei beinhalten die Planungen einen:
- Abstand von 360 Metern für DK II Abfälle zur Wohnbebauung.
- Mineralische Abfälle werden ausschließlich aus der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen angenommen.
- Die Verfüllung wird nach 15 Jahren abgeschlossen sein.
- Auf eine Genehmigung zur Ablagerung von Asbest und Schlacke aus der Hausmüllverbrennung wird verzichtet
Fazit
Die Stadt-Mainz hatte 6 Jahre Zeit für die Planung einer Deponie (DKI / DKII) im Laubenheimer
Steinbruch zu Errichten und die Bürger zu informieren.
Die BI hatte 6 Monate Zeit die Bürger/innen zu Informieren.
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08.05.2018 - Antrag auf Planfeststellung
Der Entsorgungsbetrieb Mainz stellt Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung der Deponie (DKI / DKII) in Mainz-Laubenheim, bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Warum so spät?
Der Entsorgungsbetrieb musste weitere Unterlagen und neue Gutachten nachreichen.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hatte wohl die eingereichten Unterlagen bemängelt oder warum lagen zwischen dem Stadtratsbeschuss und Antrag auf Planfeststellung fast 2 ein halb
Jahre, wenn alle Fakten auf den Tisch liegen!
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09.07 - 17.08.2018 - Einsicht in die Planunterlagen
In den Sommerferien wurden die Unterlagen der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme ausgelegt.
Dabei stellte sich heraus, dass die oben genannten und im Gemeinderat beschlossenen Punkte nicht eingehalten werden sollen:
- Der Grenzabstand ist geringer.
- Asbest kann in Klebern und Verputz eingelagert werden, ebenso Schlacken.
- Die Zeit bis zur endgültigen Schließung der Deponie ist nicht festgelegt.
- Wo der Müll herkommt, wird nicht kontrolliert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die dem Vorhaben zugrundeliegenden Planunterlagen
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Im Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, Im Foyer
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Im Grün- und Umweltamt, Geschwister-Scholl-Str. 4, 55131 Mainz, Haus C, Zimmer 5
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Bei der Ortsverwaltung Hechtsheim, Morschstr. 1, 55129 Mainz
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Bei der Ortsverwaltung Laubenheim, Longchampplatz 1, 55130 Mainz,
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Bei der Ortsverwaltung Weisenau, Tanzplatz 3, 55130 Mainz,
in der Zeit vom 09.07.2018
bis zum 17.08.2018 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen
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31.08.2018 - Deadline für Einwendungen
Bis zum 31.08.2018 müssen die Einwendungen an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd oder Stadtverwaltung Mainz eingereicht werden.
Zita aus der Bekanntmachung Abs. 3: "nach Ablauf der Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens [sind] alle Einwendungen, die nicht auf besonderem
privatrechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen".
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11.09.2018 - Deponie-Pläne müssen erneut offengelegt werden
Die Planfeststellungsunterlagen für die Errichtung einer mineralischen Deponie im Steinbruch bei Laubenheim müssen wegen eines Formfehlers neu offengelegt werden. Das hat Ralf Peterhanwahr
von der städtischen Pressestelle am Montag auf AZ-Anfrage erklärt. Der Formfehler sei geschehen, als eine Bürgerin in einer der drei Ortsverwaltungen Hechtsheim, Laubenheim und Weisenau, in
denen die Pläne vom 9. Juli bis 17. August auslagen, diese habe einsehen wollen und fälschlicherweise die Auskunft bekommen habe, dies sei nicht möglich. Daraufhin habe sich die Bürgerin bei
der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd beschwert. Diese wiederum habe die erneute Offenlage entschieden. Wann diese beginne, könne er noch nicht sagen, so
Peterhanwahr.
Unterdessen hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) eine detaillierte Einwendung gegen das Vorhaben eingelegt. Gerade wegen der Vielzahl gefährlicher Abfälle, deren
Ablagerung beantragt werde, sei das Vorhaben abzulehnen. Zudem seien etliche Aspekte der Deponiekonstruktion und des Deponiebetriebs ungeklärt. Oliver Kalusch vom BBU-Vorstand: „Zahlreiche
der beantragten gefährlichen Abfälle können sehr giftig, giftig oder umweltgefährlich sein. Diesem Gefahrenpotenzial werden die zur Grundlage des Planfeststellungsantrags genommenen
Ablagerungskriterien nicht gerecht. Bereits aus diesem Grund wäre der Antrag abzulehnen.“ Die Einwendung ist abrufbar unter https://bbu-online.de.
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15.07.2019 - 23.08.2019 - Termin für die 2te Offenlegung des Planfestellungsverfahren nach § 35 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung
der Deponie Mainz-Laubenheim
Die Unterlagen können Online über die Webseite bei der SGD-Süd eingesehen werden, hierzu der Link
Sollte dieser Link aus unerwarteten Gründen einmal nicht funktionieren (so gesehen am 24.07.19) können Sie die Unterlagen über das Landesbetrieb
Geoinformation und Vermessung eingesehen werden.
Stand 2019:
Es wird darauf hingewiesen, dass die dem Vorhaben zugrundeliegenden Planunterlagen
- Im Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, Rathauspforte, Nebenraum
- Im Grün- und Umweltamt, Geschwister-Scholl-Str. 4, 55131 Mainz, Haus C, Raum 5
in der Zeit vom 15.07.2019 bis zum 23.08.2019 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen
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Auslegen der Planungsunterlagen in der Zeit vom 15.07.2019 bis zum 23.08.2019
Jetzt ist jeder aufgefordert von seinem Recht des Einspruchs Gebrauch zu machen
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Erörterungstermine, im Kurfürstlichen Schloss in Mainz
10.12.2019 von 10:00 - 19:00 Uhr
11.12.2019 von 10:00 - 19:40 Uhr
12.12.2019 von 10:00 - 22:30 Uhr
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11.03.2020 - COVID-19 - Pandemie
Am 11. März 2020 erklärte die WHO die bisherige Epidemie offiziell zu einer Pandemie
Die Deponie im Laubenheimer Steinbruch ist Geschichte
Nach dem Stadtratsbeschluss vom 20.07.2022
wurde der Antrag zur Planfeststellungsverfahren
für die Deponie Mainz-Laubenheim zurückgezogen