Keine Mülldeponie im Mainzer Steinbruch!

Die harten Fakten sind:

 

  • Krebs erzeugende Schwermetalle, Asbest-haltiger Bauschutt, Dioxin-haltige Filter stäube kommen
    z.B. AVV = 010407*, 010505*, 010506*, 050511*, 100207*, 100213*, 170204*, 170301*
    190105*, 100107*, 190110*, 100113*, 100115*, 190117*, 190205*, 190205* ... etc. und viele mehr

  • Luft-Gutachten ist falsch: Giftstoffe dringen bis ins Wohngebiet
    Staubgutachten von 10.06.2013 (Dr. S. Kehlberg) - nicht mehr gültig, wurde zurück gezogen
    Staubgutachten von 09.06.2017 (MÜLLER-BBM) - nicht mehr aktuell
    Staubgutachten von 30.05.2019 (MÜLLER-BBM) - ist jetzt das aktuelle Gutachten

  • Lärm-Gutachten ist falsch: Es wurden nur mit Durchschnittswerten gerechnet und mit keinen Spitzenwerten

  • Es gibt keinen Schutzabstand zum Wohngebiet

  • 10.633 Rüttelstopfverdichtungen um den porösen Untergrund zu stabilisieren, führen zu Erschütterungen und können Risse an unseren Häusern bilden

  • Wertverlust der Häuser

  • Grundwasser Verseuchung möglich

  • Baukosten Lüge - ganz Mainz zahlt

 

Was können Sie jetzt tun?

 

  • Schützen Sie die Gesundheit der Mainzer-Bürger und die Umwelt

  • Verhindern Sie ein unsinniges und kostspieliges Vorhaben

  • Zeigen Sie Solidarität zeigen - gemeinsam sind wir stark - Spenden Sie
  • Klagemöglichkeit für „Einwender“ binnen eines Monats nach zweiwöchiger Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in den Gemeinden vor dem zuständigen Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht (siehe § 48-50 VwGO).

 

Auszug der beantragten Abfallschlüssel

 

aus dem Positivkatalog die

 

gefährliche Stoffe beinhalten

 

 

Der gesamte Positivkatalog der Entsorgungsbetriebe
Anlage-08-1 Positivkatalog.pdf
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