Die harten Fakten sind:
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Krebs erzeugende Schwermetalle, Asbest-haltiger Bauschutt, Dioxin-haltige Filter stäube kommen
z.B. AVV = 010407*, 010505*, 010506*, 050511*, 100207*, 100213*, 170204*, 170301*
190105*, 100107*, 190110*, 100113*, 100115*, 190117*, 190205*, 190205* ... etc. und viele mehr
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Luft-Gutachten ist falsch: Giftstoffe dringen bis ins Wohngebiet
Staubgutachten von 10.06.2013 (Dr. S. Kehlberg) - nicht mehr gültig, wurde zurück gezogen
Staubgutachten von 09.06.2017 (MÜLLER-BBM) - nicht mehr aktuell
Staubgutachten von 30.05.2019 (MÜLLER-BBM) - ist jetzt das aktuelle Gutachten
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Lärm-Gutachten ist falsch: Es wurden nur mit Durchschnittswerten gerechnet und mit keinen Spitzenwerten
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Es gibt keinen Schutzabstand zum Wohngebiet
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10.633 Rüttelstopfverdichtungen um den porösen Untergrund zu stabilisieren, führen zu Erschütterungen und können Risse an
unseren Häusern bilden
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Wertverlust der Häuser
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Grundwasser Verseuchung möglich
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Baukosten Lüge - ganz Mainz zahlt
Was können Sie jetzt tun?
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Schützen Sie die Gesundheit der Mainzer-Bürger und die Umwelt
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Verhindern Sie ein unsinniges und kostspieliges Vorhaben
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Zeigen Sie Solidarität zeigen - gemeinsam sind wir stark - Spenden Sie
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Klagemöglichkeit für „Einwender“ binnen eines Monats nach zweiwöchiger Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in den Gemeinden vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht (siehe § 48-50 VwGO).
Auszug der beantragten Abfallschlüssel
aus dem Positivkatalog die
gefährliche Stoffe
beinhalten