Keine Mülldeponie im Mainzer Steinbruch!

B E S C H L U S S V O R L A G E  2015

 

Die Beschlussvorlage Aktenzeichen 70 / 70 29 31 / 1 wurde am 02.12.2015

im Stadtrat mit 47 JA und 8 NEIN beschlossen.

Jetzt wird die Angelegenheit an die SGD Süd übergeben um ein Planfestellungsverfahren einzuleiten.

 

 

 

Betreff:
Verfüllung und Rekultivierung des ehemaligen Steinbruchs Laubenheim hier: Antrag auf Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz

 

 

 

Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Stadtrat beschließt den Antrag auf Planfeststel-lung für eine im Steinbruch Laubenheim geplante Deponie der Deponieklassen DK I und DK II bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd einzureichen und das Vorhaben vorbehaltlich der Genehmigung durch die Behörde umzusetzen.

 

  • Dabei beinhalten die Planungen einen Abstand von 360 Metern für DK II Abfälle zur Wohnbebauung.
  • Mineralische Abfälle werden ausschließlich aus der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen angenommen.
  • Die Verfüllung wird nach 15 Jahren abgeschlossen sein.
  • Auf eine Genehmigung zur Ablagerung von Asbest und Schlacke aus der Hausmüllverbrennung wird verzichtet.

 

 

Beschlussvorlage-2015.12.02.pdf
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