Keine Mülldeponie im Mainzer Steinbruch!

     

    IBAN: DE45 5519 0000 0986 5470 16

     

     

    Steuerbegünstigung

     

    Die Bürgerinitiative Mainz21 Nein zur Mülldeponie in Mainz e.V. ist wegen der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 8 AO) nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften, Mainz StNr. 26/674/17092 vom 19.11.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

     

     

    Verwendungszweck der Gelder

     

    Die gespendeten Gelder werden von der Bürgerinitiative für die Finanzierung folgenderer Maßnahmen genutzt:

    Anwaltskosten (Erörterungstermin & mögliche Klage), Gutachterkosten (Erörterungstermin und weitere Unterstützung), Druck von Flyern, Plakaten, Bannern, Infoveranstaltungen, Webseite etc...

     

    Wir freuen uns sehr über jeden Unterstützer